Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundseder & Görg HoGa Consulting GbR - Stand 20.01.2026

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und vorvertraglichen Tätigkeiten zwischen der H&G – Hundseder & Görg HoGa Consulting GbR („H&G“) und Arbeitgebern („Auftraggeber“) sowie Bewerbern im Bereich Active Recruiting, Personalvermittlung, Active Talent Offering, Talent Matching, Talentpool-Management, Active Sourcing, Social Recruiting, Employer Branding, HR-Consulting sowie verwandten Dienstleistungen.

    Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von H&G ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


    2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

    H&G erbringt Dienstleistungen in der Personalgewinnung und -vermittlung, insbesondere in folgenden Leistungsarten:

    1. Active Recruiting (exklusiver Recruitingauftrag mit aktiver Marktbearbeitung)

    2. Active Talent Offering (Initiativvermittlung auf bestehende oder bekannte Vakanzen)

    3. Talent Matching (Abgleich aus dem bestehenden Talentpool)

    Je nach Leistungsart unterscheiden sich Leistungsumfang, Exklusivität, Vergütung und Mitwirkungspflichten.

    Ein Erfolgsversprechen oder eine Garantie hinsichtlich der Besetzung einer Vakanz wird nicht abgegeben.


    3. Auftragserteilung und Vertragsbeginn

    Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine konkrete Leistung von H&G ausdrücklich schriftlich, per E-Mail oder digital bestätigt.

    Die Leistungserbringung beginnt grundsätzlich mit der ausdrücklichen Auftragserteilung.

    Vorbereitende Leistungen, insbesondere unverbindliche Vorabklärungen, Talent Matching oder Marktsondierungen, begründen noch keinen kostenpflichtigen Recruitingauftrag.

    Mit der Annahme oder Nutzung einer Kandidatenvorstellung – auch in teil-anonymisierter Form – gelten diese AGB als verbindlich vereinbart.


    4. Active Recruiting (exklusiver Recruitingauftrag)

    4.1 Leistungsumfang

    Im Rahmen eines Active-Recruiting-Auftrags übernimmt H&G die aktive Marktbearbeitung zur Besetzung einer konkret definierten Vakanz. Dies umfasst insbesondere Active Sourcing, Direktansprache, Vorqualifikation, Vorauswahl sowie die strukturierte Begleitung des Auswahlprozesses.

    4.2 Kandidatenvorstellung

    Die Erstvorstellung geeigneter Kandidaten erfolgt grundsätzlich in teil-anonymisierter Form mittels Bewerberdossier und dient der fachlichen und persönlichen Ersteinschätzung.

    Eine vollständige Weitergabe personenbezogener Daten (Name, Kontaktdaten, vollständige Unterlagen) erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers.

    4.3 Exklusivität und Mitwirkungspflichten

    Während der Laufzeit eines ausdrücklich beauftragten Active-Recruiting-Auftrags verpflichtet sich ausschließlich der Auftraggeber, für die jeweilige Vakanz keine weiteren Personalvermittler oder Recruitingdienstleister zu beauftragen.

    H&G ist berechtigt, parallel weitere Recruiting- oder Vermittlungsaufträge für andere Auftraggeber zu übernehmen.

    Eigene Stellenschaltungen oder interne Recruitingmaßnahmen des Auftraggebers bleiben zulässig, berühren jedoch den Provisionsanspruch von H&G nicht, sofern ein von H&G vorgestellter Kandidat eingestellt wird.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur betreffenden Vakanz eingehenden Bewerbungen unverzüglich an H&G weiterzuleiten.

    4.4 Vergütung und Laufzeit

    Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
    Der Provisionsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

    Ein Active-Recruiting-Auftrag hat eine Laufzeit von 30 Tagen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.


    5. Active Talent Offering (Initiativvermittlung)

    5.1 Leistungsumfang

    Im Rahmen des Active Talent Offerings stellt H&G geeignete Kandidatinnen und Kandidaten auf bestehende oder bekannte Vakanzen vor, ohne dass ein Active-Recruiting-Auftrag besteht.

    Die Kandidaten stammen aus dem bestehenden Talentpool oder aus gezielten Active-Sourcing-Maßnahmen.

    5.2 Kandidatenvorstellung

    Die Erstvorstellung erfolgt stets zu Beginn des Prozesses in Form eines teil-anonymisierten Bewerberdossiers.

    Das Dossier dient der Ersteinschätzung.Eine persönliche Kontaktaufnahme oder Offenlegung vollständiger Bewerberdaten erfolgt erst nach ausdrücklichem Interesse des Auftraggebers und nach Zustimmung des Bewerbers.

    5.3 Keine Exklusivität

    Im Rahmen des Active Talent Offerings besteht keine Exklusivität.

    Kandidaten können parallel auch anderen Arbeitgebern vorgestellt werden, sofern der jeweilige Bewerber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

    5.4 Vergütung

    Eine Vergütung entsteht ausschließlich bei erfolgreicher Einstellung eines von H&G vorgestellten Kandidaten und gemäß individueller Vereinbarung oder Angebot.

    Der Provisionsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.


    6. Talent Matching aus dem bestehenden Talentpool

    6.1 Leistungsumfang

    Beim Talent Matching prüft H&G auf Anfrage des Auftraggebers, ob sich für eine gemeldete Vakanz geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten im bestehenden Talentpool befinden.

    Das Talent Matching stellt keinen Active-Recruiting-Auftrag dar.
    Eine aktive Marktbearbeitung oder Erfolgsgarantie ist nicht geschuldet.

    6.2 Kandidatenvorstellung

    Die Erstvorstellung erfolgt teil-anonymisiert in Form eines Bewerberdossiers.

    Eine vollständige Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers.

    6.3 Keine Exklusivität

    Im Rahmen des Talent Matchings besteht keine Exklusivität.

    6.4 Vergütung

    Eine Vergütung entsteht ausschließlich bei erfolgreicher Einstellung eines von H&G vorgestellten Kandidaten und gemäß individueller Vereinbarung oder Angebot.


    7. Datenschutz und Einwilligung

    Kandidatenvorstellungen erfolgen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Bewerbers.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.


    8. Provision, Zahlungsbedingungen und Kosten

    Der Provisionsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsbeginn.

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 €.

    Vereinbarte Grundfees sind nicht erstattungsfähig.
    Externe Kosten (z. B. Werbebudgets) trägt der Auftraggeber.


    9. Kandidatenschutz und Umgehungsverbot

    Stellt der Auftraggeber einen von H&G vorgestellten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Erstvorstellung bei diesem Auftraggeber ein, entsteht der volle Provisionsanspruch.

    Dies gilt unabhängig von Position, Vertragsmodell, Stundenumfang oder Standort sowie auch dann, wenn der Kandidat sich später erneut direkt bewirbt oder über Empfehlung eingestellt wird.


    10. Vertragsstrafe bei Umgehung

    Bei vorsätzlicher Umgehung des Vermittlungsprozesses schuldet der Auftraggeber zusätzlich zur Provision eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, maximal jedoch bis zu 25 % des vereinbarten Jahresbruttogehalts, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.


    11. Ablehnung und spätere Einstellung

    Wird ein Kandidat zunächst abgelehnt und innerhalb von sechs Monaten dennoch eingestellt, entsteht der Provisionsanspruch in voller Höhe.


    12. Gewährleistung und Haftung

    H&G schuldet keinen Ersatzkandidaten und keine Mindestbeschäftigungsdauer.

    Eine Haftung besteht ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.


    13. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber verpflichtet sich zu zutreffenden Angaben zur Vakanz, zeitnahen Rückmeldungen, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie dazu, keine Direktansprache der Kandidaten außerhalb des abgestimmten Prozesses vorzunehmen.


    14. Bewerber, Talentpool und Datenverarbeitung

    Bewerber erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten zum Zweck der Personalvermittlung, des Active Talent Offerings und des Talent Matchings einverstanden.

    Ein Anspruch auf Vermittlung oder Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht nicht.

    Ein Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung ist jederzeit möglich.


    15. Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Gerichtsstand ist der Sitz von H&G.

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