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Allgemeine Geschäftsbedingungen
H&G – Hundseder & Görg GbR i.G.
Stand: 05.12.2025

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen H&G – Hundseder & Görg GbR („H&G“) und Arbeitgebern („Auftraggeber“) im Bereich Recruiting, Personalvermittlung, Active Sourcing, Active Talent Offering, Social Recruiting, Employer Branding und verwandten Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von H&G schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand
H&G erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Recruiting, Personalvermittlung, Talentpool-Management, Active Talent Offering, Social Recruiting, Arbeitgeberberatung und Employer Branding. Ein Erfolgsversprechen hinsichtlich einer garantierten Besetzung wird nicht abgegeben.

3. Auftragserteilung und Vertragsbeginn
Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Auftraggeber ein Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder einen Auftrag schriftlich, per E-Mail oder digital bestätigt.
Die Leistungserbringung beginnt nach Eingang der vereinbarten Grundfee, sofern eine solche vereinbart ist.

4. Leistungen im Active Recruiting
H&G übernimmt im Active Recruiting insbesondere: Analyse der Vakanz, Erstellung oder Optimierung der Stellenbeschreibung, Veröffentlichung auf geeigneten Kanälen, Active Sourcing, Social Recruiting, Screening und Vorqualifikation, Erstellung von Kandidaten-Dossiers, Vorstellung geeigneter Kandidaten sowie Prozessbegleitung.
Die Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

5. Leistungen im Active Talent Offering (Initiativvermittlung)
H&G stellt geeignete Kandidaten aus dem Talentpool oder aus Active-Sourcing-Maßnahmen vor – auch ohne vorherigen Rekrutierungsauftrag.
Vorstellung erfolgt zunächst anonym.
Vollständige Unterlagen werden erst nach schriftlicher Provisionszusage oder Annahme eines Vermittlungsangebots übermittelt.
Für erfolgreiche Vermittlungen gilt eine pauschale Vergütung gemäß individueller Vereinbarung bzw. gemäß Angebot.
Die Vergütung wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig.
Stellt der Auftraggeber einen von H&G vorgestellten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Erstkontakt ein, gilt dies als vermittelte Einstellung.
Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6. Arbeitgeberpflicht zur Weiterleitung aller Bewerbungen
Während eines Active-Recruiting-Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche eingehenden Bewerbungen zur betreffenden Vakanz unverzüglich an H&G weiterzuleiten – unabhängig vom Eingangskanal.
Unterbleibt die Weiterleitung, gilt dies als Umgehung des Vertrags und löst den Provisionsanspruch aus.

7. Exklusivität
Während der Active-Recruiting-Phase arbeitet der Auftraggeber exklusiv mit H&G für die jeweilige Vakanz.
Weitere Stellenschaltungen sind zulässig, berühren jedoch die Vergütungspflichten nicht.

8. Provision, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vermittlungsprovision im Active Recruiting beträgt – sofern nicht anders vereinbart – einen prozentualen Anteil des vereinbarten Jahresbruttogehalts des eingestellten Kandidaten gemäß Angebot.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsbeginn.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Nach Ablauf der Frist tritt Verzug automatisch ein. Während des Verzugs gelten Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszins) sowie eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
Die Grundfee ist unmittelbar nach Auftragserteilung fällig und nicht erstattungsfähig.
Werbebudget und Kosten externer Dienstleister trägt der Auftraggeber.

9. Kandidatenschutz und Umgehungsverbot (6 Monate)
Stellt der Auftraggeber einen von H&G vorgestellten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Erstvorstellung ein, entsteht der volle Provisionsanspruch. Dies gilt unabhängig von Position, Vertragsmodell, Stundenumfang oder Standort.
Dies gilt ebenfalls, wenn der Kandidat sich später erneut direkt bewirbt oder über Empfehlung eingestellt wird.
Eine Umgehung des Vermittlungsprozesses führt zum sofortigen Provisionsanspruch.

10. Vertragsstrafe bei Umgehung
Bei vorsätzlicher Umgehung des Vermittlungsprozesses schuldet der Auftraggeber zusätzlich zur Provision eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Jahresbruttogehalts des eingestellten Kandidaten oder – falls höher vereinbart – gemäß Rahmenvertrag oder Angebot.
H&G bleibt die Geltendmachung weitergehenden Schadens vorbehalten.

11. Ablehnung oder spätere Einstellung eines Kandidaten
Wird ein Kandidat zunächst abgelehnt und innerhalb von sechs Monaten dennoch eingestellt, entsteht der Provisionsanspruch in voller Höhe.

12. Ersatzkandidat / Gewährleistung
H&G schuldet keinen Ersatzkandidaten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer wird nicht garantiert.

13. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
zutreffende Informationen zur Vakanz bereitzustellen,
Rückmeldungen innerhalb von 7 Tagen zu geben,
keine Direktansprache der Kandidaten außerhalb des abgestimmten Prozesses durchzuführen,
Termine einzuhalten,
kandidatenschutzrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.

14. Nutzung des Vakanz-Meldeformulars (Google Formular)
Das Ausfüllen des Vakanz-Meldeformulars stellt keine Auftragserteilung dar, sofern nicht bereits ein Recruitingauftrag besteht.
Besteht ein laufender Auftrag, gilt das Formular als Teil des Rekrutierungsprozesses.
Ein verbindlicher Auftrag entsteht erst durch ausdrückliche Auftragserteilung gemäß Punkt 3.

15. Datenschutz und Geheimhaltung
H&G verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Der Auftraggeber darf Kandidatenunterlagen ausschließlich für das konkrete Bewerbungsverfahren nutzen.
Eine Speicherung über das Verfahren hinaus oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Alle von H&G bereitgestellten Kandidatenprofile, Screening-Ergebnisse und Dossiers sind vertraulich zu behandeln.

16. Haftung
H&G haftet nicht für die tatsächliche Eignung, das Verhalten oder die Leistung eines Kandidaten sowie nicht für betriebswirtschaftliche Schäden oder Fluktuation beim Auftraggeber.
H&G haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung
Ein Active-Recruiting-Auftrag hat eine Laufzeit von 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart.
Eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ist ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Gerichtsstand ist der Sitz von H&G.

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