Wer eine Gastronomie eröffnet, stößt schnell auf ein Thema, das viele unterschätzen:
Genehmigungen. Und genau hier passieren die meisten Fehler.
Denn: Nicht jede Fläche darf einfach Gastronomie sein. Nicht jedes Konzept braucht die gleichen Erlaubnisse. Und: Timing ist oft entscheidend.
Das Wichtigste vorab (Kurzüberblick)
Wenn du gründest, kommen in der Regel diese Themen auf dich zu:
- Gewerbeanmeldung (immer notwendig)
- Gaststättenkonzession (nur bei Alkohol)
- Gesundheitsamt & Hygienevorschriften
- Bau- bzw. Nutzungsänderung
- Lebensmittelüberwachung
Klingt überschaubar – wird aber in der Praxis schnell komplex.
Gewerbeanmeldung: dein offizieller Start
Ohne Gewerbe läuft nichts. Du meldest dein Unternehmen beim Gewerbeamt an und gibst dabei an, welche Art von Betrieb du führst (z. B. Café, Restaurant oder Bar).
Wichtig: Wie genau du dein Gewerbe anmeldest, hängt auch von deiner gewählten Rechtsform ab (z. B. Einzelunternehmen oder GbR).
Das hat Einfluss auf:
- Haftung
- steuerliche Behandlung
- und organisatorischen Aufwand
Praxis-Tipp: Viele Gründer starten als Einzelunternehmen, aber nicht jede Rechtsform ist für jedes Vorhaben sinnvoll.
Gaststättenkonzession – brauchst du sie wirklich?
Kurz gesagt: Die Ausschankgenehmigung / Gaststättenerlaubnis brauchst du in Deutschland nur, wenn du Alkohol ausschenkst.
Du brauchst sie, wenn:
- du Bier, Wein oder Spirituosen anbietest
- dein Betrieb eher Restaurant oder Bar ist
Du brauchst sie NICHT, wenn:
- du ein reines Café oder einen Imbiss ohne Alkohol betreibst
- du nur Speisen oder alkoholfreie Getränke anbietest
Typischer Fehler: Viele beantragen die Konzession zu spät → verzögert die Eröffnung massiv. Plane hier lieber mehrere Wochen ein.
> Alles Wichtige zur Schanklizenz
Gesundheitsamt & Hygiene: Pflicht für jeden Betrieb
Sobald du mit Lebensmitteln arbeitest, gelten strenge Vorgaben.
Das brauchst du:
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (§43)
- Hygienekonzept (HACCP)
- Schulung für dich und dein Team
Ohne diese Nachweise darfst du nicht starten.
Praxis-Tipp: Das Thema wirkt trocken, ist aber einer der häufigsten Gründe für Beanstandungen bei Kontrollen.
Nutzungsänderung: der häufigste Showstopper
Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Nur weil eine Fläche frei ist, heißt das nicht, dass du dort Gastronomie betreiben darfst.
Typischer Fall: Ein ehemaliges Ladengeschäft (Einzelhandel) soll Café oder Restaurant werden. Hier ist in jedem Fall eine Nutzungsänderung erforderlich.
Wirklich wichtig:
- Ohne Genehmigung → keine Eröffnung
- Kann mehrere Monate dauern
- Hängt stark von Lage, Größe und Konzept ab
Praxis-Tipp: Kläre die Nutzung IMMER vor Unterschrift des Mietvertrags.
Lebensmittelüberwachung: kommt schneller als du denkst
Das zuständige Amt kontrolliert deinen Betrieb regelmäßig.
Geprüft werden u. a.:
- Hygiene & Sauberkeit
- Lagerung von Lebensmitteln
- Kühlung & Prozesse
- Dokumentation
Beachte: Die erste Kontrolle erfolgt oft kurz nach Eröffnung.
IHK-Unterrichtung: nur bei Konzession
Wenn du eine Gaststättenerlaubnis brauchst, musst du zusätzlich zur IHK.
Inhalte der IHK-Schulung:
- Hygiene
- Lebensmittelrecht
- Jugendschutz
- Gaststättenrecht
Ohne diese Unterrichtung bekommst du die Konzession nicht.
Weitere Genehmigungen (je nach Konzept)
Hier wird es individuell.
Außengastronomie (Terrasse)
- Sondernutzungserlaubnis der Stadt
Musik & Unterhaltung
- Anmeldung bei der GEMA
Werbung & Schilder
- Genehmigung für Außenwerbung
Öffnungszeiten & Lärm
- lokale Vorschriften beachten
Wichtig: Je stärker dein Betrieb in Richtung Abend- und Nachtgastronomie geht (z. B. lange Öffnungszeiten, Alkoholfokus, höhere Lautstärke), desto genauer prüfen Behörden Themen wie Lärmschutz, Nutzung und Genehmigungen.
Die häufigsten Fehler (aus der Praxis)
Hier scheitern viele Gründer:
- Mietvertrag unterschrieben → Nutzung nicht erlaubt
- Konzession zu spät beantragt
- Bauamt nicht einbezogen
- Konzept unklar (Café vs. Bar vs. Restaurant)
Ergebnis: Verzögerungen, Zusatzkosten oder im schlimmsten Fall: kein Start.