Gaststättenkonzession: Wann du sie brauchst und wie du sie bekommst

Gaststättenkonzession Wann du sie brauchst und wie du sie bekommst
Inhalt

    Die Gaststättenkonzession gehört zu den Themen, bei denen viele Gründer unsicher sind. Brauche ich sie überhaupt? Wann wird sie Pflicht? Und was passiert, wenn ich sie zu spät beantrage? Die gute Nachricht: Das Thema ist überschaubar, wenn man die Grundlogik einmal verstanden hat.

    Was ist eine Gaststättenkonzession?

    Die Gaststättenkonzession ist eine behördliche Erlaubnis für den Betrieb einer Gastronomie mit Alkoholausschank.Entscheidend ist dabei nicht dein Konzeptname, sondern eine einfache Frage: Werden alkoholische Getränke vor Ort verkauft und konsumiert?

    Wie die Gaststättenkonzession wirklich funktioniert

    Viele gehen davon aus, dass die Konzession eine einzelne Genehmigung ist. In der Praxis ist sie aber an zwei Voraussetzungen geknüpft, die beide erfüllt sein müssen.

    1. Zum einen geht es um dich als Betreiber.
    2. Zum anderen um die Immobilie, in der du die Gastronomie betreiben willst.

    1. Die persönliche Ebene

    Hier prüft die Behörde, ob du als Betreiber geeignet bist. Dazu gehören unter anderem:

    • deine Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis)
    • IHK-Unterrichtung
    • vollständige Unterlagen

    2. Die objektbezogene Ebene

    Gleichzeitig muss auch die Location geeignet sein. Das betrifft zum Beispiel:

    • baurechtlich zulässige Nutzung als Gastronomie
    • Einhaltung von Auflagen (z. B. Lärm, Brandschutz)
    • genehmigte Flächen und Räume

    Wichtig: Auch wenn du persönlich alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du ohne passende Fläche keine Konzession erhalten – und umgekehrt genauso wenig.

    Wann brauchst du eine Gaststättenkonzession?

    Sobald Alkohol Teil deines Angebots ist, wird die Konzession in der Regel notwendig.

    Du brauchst sie, wenn:

    • du Bier, Wein oder Spirituosen anbietest
    • Gäste die Getränke vor Ort konsumieren
    • dein Betrieb in Richtung Restaurant oder Bar geht

    Du brauchst sie in der Regel nicht, wenn:

    • du ausschließlich alkoholfreie Getränke anbietest
    • du ein klassisches Café ohne Alkohol betreibst
    • du einen Imbiss ohne Alkoholausschank führst

    Wichtig: Auch kleine Mengen Alkohol (z. B. Wein oder Sekt) reichen aus, um die Konzession erforderlich zu machen.

    Was bei der Beantragung geprüft wird

    Bei der Konzession geht es nicht nur um Alkohol, sondern auch um dich als Betreiber und den Betrieb selbst.

    In der Regel werden folgende Punkte geprüft:

    • persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Identitätsnachweis
    • Angaben zum Betrieb und Konzept
    • Nachweis über die Nutzung der Räumlichkeiten

    Je nach Gemeinde können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    IHK-Unterrichtung: Pflicht bei Konzession

    Wenn du eine Gaststättenkonzession benötigst, musst du in der Regel an einer IHK-Unterrichtung teilnehmen.

    Dort werden u. a. folgende Themen behandelt:

    • Hygienevorschriften
    • Lebensmittelrecht
    • Jugendschutz
    • Grundlagen des Gaststättenrechts

    Ohne diese Unterrichtung wird die Konzession in der Regel nicht erteilt.

    Welche Anforderungen die Immobilie erfüllen muss

    Damit du eine Gastronomie betreiben darfst, reicht es nicht, einfach eine passende Fläche zu finden. Die Immobilie selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die je nach Konzept unterschiedlich streng ausfallen können.

    Typische Anforderungen betreffen unter anderem:

    • ausreichend dimensionierte Toiletten für Gäste (getrennt nach Damen und Herren, je nach Größe des Betriebs)
    • Personaltoiletten, die getrennt von Gästebereichen sind
    • geeignete Küchen- oder Vorbereitungsbereiche
    • hygienegerechte Oberflächen und Abläufe
    • ausreichende Lüftung und Abluftführung
    • Einhaltung von Brandschutzvorgaben
    • ggf. Barrierefreiheit (je nach Größe und Nutzung)

    Welche Anforderungen genau gelten, hängt stark ab von:

    • der Größe deines Betriebs
    • deinem Konzept (Café, Restaurant, Bar)
    • der Lage (z. B. Wohngebiet vs. Mischgebiet) 

    Wie lange dauert die Erteilung der Gaststättenkonzession?

    Das hängt stark von der Gemeinde und deiner Vorbereitung ab.

    Typische Einflussfaktoren:

    • Vollständigkeit der Unterlagen
    • Auslastung der Behörde
    • Komplexität deines Konzepts

    Realistisch solltest du mehrere Wochen einplanen.

    Praxis-Tipp: Je früher du den Antrag stellst, desto entspannter wird deine Eröffnung.

    So geht’s: Wie und wo du die Gaststättenkonzession beantragst

    Der genaue Ablauf kann je nach Stadt oder Gemeinde leicht variieren. Die grundlegenden Schritte sind aber fast überall ähnlich.

    Typischerweise läuft die Beantragung so ab:

    1. Du kontaktierst die zuständige Behörde (meist Ordnungsamt oder Gewerbeamt)
    2. Du klärst die konkreten Anforderungen für deinen Standort
    3. Du stellst den Antrag auf Gaststättenkonzession
    4. Du reichst alle erforderlichen Unterlagen ein
    5. Die Behörde prüft deine Angaben und den Betrieb
    6. Du erhältst die Erlaubnis (oder ggf. Rückfragen / Auflagen)

    Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du in der Regel

    Die genauen Anforderungen können variieren, aber folgende Unterlagen werden fast immer benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Nachweis über die IHK-Unterrichtung
    • Mietvertrag oder Nachweis über die Nutzung der Räume
    • Grundriss / Beschreibung der Betriebsräume
    • ggf. Hygienenachweise oder weitere Unterlagen

    Antragstellung: Online oder vor Ort?

    In vielen Städten kann die Gaststättenkonzession inzwischen online beantragt oder vorbereitet werden. Häufig erfolgt die Antragstellung jedoch als Kombination aus digitalem Formular und persönlicher Abwicklung.

    Sonderfall: Vorläufige Erlaubnis und Übernahme vom Vorgänger

    In der Praxis gibt es zwei Situationen, die viele Gründer nicht kennen – die aber enorm hilfreich sein können.

    Vorläufige Erlaubnis (Gestattung)

    Wenn deine endgültige Gaststättenkonzession noch nicht vorliegt, kann unter Umständen eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden.

    Das bedeutet:

    • du darfst bereits starten
    • während dein Antrag noch geprüft wird

    Diese Gestattung ist in der Regel:

    • zeitlich befristet
    • an bestimmte Bedingungen geknüpft

    Praxis-Tipp: Gerade bei engen Zeitplänen kann das den Unterschied machen, ob du pünktlich eröffnest oder nicht.

    Übernahme eines bestehenden Betriebs

    Wenn du eine bestehende Gastronomie übernimmst, kann eine Übergangsregelung möglich sein.

    Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Betrieb:

    • vorübergehend weitergeführt werden
    • während deine eigene Konzession beantragt wird

    Das gilt vor allem, wenn:

    • sich am Konzept wenig ändert
    • bereits eine gültige Erlaubnis vorliegt

    Wichtig: Die Konzession selbst ist nicht übertragbar. Du brauchst immer deine eigene Genehmigung.

    Wichtiger Zusammenhang: Konzession ≠ alle Genehmigungen

    Ein häufiger Denkfehler ist, die Konzession als „Hauptgenehmigung“ zu sehen. Tatsächlich ist sie nur ein Teil des Gesamtbildes.

    Zusätzlich können relevant sein:

    • Nutzungsänderung (Bauamt)
    • Hygienekonzepte & Gesundheitsamt
    • Sondernutzung für Außengastronomie
    • Genehmigungen für Werbung

    Wichtig: Auch mit Konzession darfst du also nicht automatisch eröffnen.

    Praxis-Einordnung: Dein Konzept entscheidet

    Nicht die Bezeichnung deines Betriebs ist entscheidend, sondern wie er tatsächlich funktioniert.

    Ein paar Beispiele:

    • Ein Tagescafé mit gelegentlichem Weinausschank
      → oft weniger kritisch
    • Ein Betrieb mit Fokus auf Abendgeschäft und Alkohol
      → intensivere Prüfung durch Behörden

    Faktoren wie Öffnungszeiten, Lautstärke und Gästeverhalten spielen eine große Rolle.

    Die häufigsten Fehler bei der Konzession

    Diese Punkte solltest du unbedingt vermeiden:

    • Konzession zu spät beantragt
    • Anforderungen der Behörde nicht vorher geklärt
    • Konzept unklar oder widersprüchlich
    • Abstimmung mit Vermieter oder Bauamt fehlt

    Diese Fehler kosten in der Praxis oft Wochen – manchmal Monate.

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