H&G - Hundseder und Görg HoGa Consulting GbR - 83209 Prien am Chiemsee

So funktionieren Visa & Arbeitserlaubnis in der Hotellerie und Gastronomie

So funktionieren Visa & Arbeitserlaubnis in der Hotellerie und Gastronomie
Inhalt

    Warum „keine Arbeitserlaubnis“ nicht automatisch „kein Mitarbeiter“ bedeutet

    Viele Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie stehen vor dem gleichen Dilemma: Geeignete Fachkräfte sind da – oft sogar hochmotiviert und erfahren – aber es fehlt (noch) die Arbeitserlaubnis.

    Die Folge: Bewerbungen werden vorschnell aussortiert, Stellen bleiben unbesetzt und Teams arbeiten dauerhaft am Limit.

    Dabei ist die Annahme, dass man nur Bewerber mit bereits vorhandener Arbeitserlaubnis einstellen kann, in vielen Fällen schlicht falsch.

    Das häufigste Missverständnis

    Der Bewerber hat noch keine Arbeitserlaubnis – also geht das nicht.“ Diese Aussage hört man oft. Sie ist verständlich, aber zu kurz gedacht.

    In der Praxis gilt: In vielen Fällen entsteht die Arbeitserlaubnis erst durch einen Arbeitgeber. Ohne konkretes Jobangebot gibt es oft gar keine Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

    Aufenthaltserlaubnis ≠ Arbeitserlaubnis

    Ein zentraler Punkt, der häufig für Verwirrung sorgt:

    • Aufenthaltserlaubnis regelt, ob und warum sich eine Person in Deutschland aufhalten darf
    • Arbeitserlaubnis regelt, ob, wie und in welchem Umfang gearbeitet werden darf

    Beides ist nicht automatisch gekoppelt.

    Es gibt Personen:

    • mit Aufenthaltserlaubnis, aber ohne oder mit stark eingeschränkter Arbeitserlaubnis (z. B. Studierende)
    • ohne aktuelle Arbeitserlaubnis, die diese aber mit einem Arbeitgeber beantragen können

    Für Betriebe zählt am Ende nur eine Frage: Ist diese Person grundsätzlich genehmigungsfähig, mit uns als Arbeitgeber?

    Typische Praxisfälle in der HoGa

    EU-Bürger

    • Keine Aufenthaltserlaubnis nötig
    • Volle Arbeitserlaubnis
    • Sofort einstellbar

    Drittstaat-Fachkräfte (z. B. Köche, Pizzabäcker, Sous Chefs)

    • Häufig noch keine Arbeitserlaubnis
    • Mit Arbeitsvertrag jedoch beantragungsfähig
    • Sehr gängiger Weg in der HoGa

    Studierende

    • Aufenthalt erlaubt
    • Arbeit meist stark eingeschränkt (z. B. 120 Tage/Jahr)
    • Für Vollzeit in Küche oder Service meist ungeeignet

    Diese Differenzierung ist entscheidend, wird aber im Alltag oft nicht sauber vorgenommen.

    Die Rolle des Arbeitgebers: entscheidend, aber überschaubar

    Ein wichtiger Punkt für Betriebe: Ohne Arbeitgeber kein Arbeitsvisum!

    In vielen Fällen braucht es:

    • ein konkretes Jobangebot oder einen Arbeitsvertrag
    • die Bereitschaft, den Prozess zu begleiten

    Was es nicht braucht:

    • tiefes Ausländerrechtswissen
    • eigene Behördengänge ohne Unterstützung
    • rechtliche Alleingänge

    Der Prozess ist strukturiert und mit Erfahrung gut planbar.

    Wann ist eine Einstellung realistisch – und wann nicht?

    Realistisch:

    • Fachkräfte mit Berufserfahrung
    • Engpassberufe (Küche!)
    • Vollzeitstellen
    • Betriebe mit stabiler Struktur

    Eher unrealistisch:

    • Aushilfs- oder Minijob-Modelle
    • sehr kurzfristige Einsätze
    • ungelernte Tätigkeiten ohne Fachkräftebedarf

    Ehrlichkeit an dieser Stelle spart allen Beteiligten Zeit und genau hier entscheidet sich die Qualität einer Vermittlung.

    Warum professionelle Vermittlung hier Sinn macht

    Internationale Einstellungen scheitern selten an der Person – sondern an fehlender Einordnung und Kommunikation.

    Eine gute Vermittlung übernimmt:

    • Vorqualifizierung der Bewerber
    • realistischen Erwartungsabgleich
    • Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit
    • transparente Kommunikation mit beiden Seiten

    So entsteht Planungssicherheit statt Unsicherheit und Abbruch im Prozess.

    Fazit

    Keine Arbeitserlaubnis bedeutet nicht automatisch keine Einstellbarkeit. Entscheidend ist, ob eine Person mit einem Arbeitgeber genehmigungsfähig ist.

    Gerade in der Hotellerie und Gastronomie bleiben viele Stellen unbesetzt, obwohl passende Kandidaten verfügbar wären. Schlicht, weil dieses Zusammenspiel nicht sauber verstanden wird.

    Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte sind öffentlich zugänglich. Eine gute erste Orientierung bietet die Bundesagentur für Arbeit.

    Trage dich zu 100 Prozent kostenfrei und unverbindlich in unseren Bewerberpool ein.

    Melden sie sich.

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder melden Sie sich bequem via WhatsApp. Selbstverständlich freuen wir uns auch auf Ihren Anruf. 

    TELEFON & WHATSAPP

    +49 8051 697 1890

    E-MAIL

    kontakt@hundseder-goerg.de

    Nach oben scrollen